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Mitgliedsbeitrag für die Begräbnis-Hilfe
Für eine Mitgliedschaft beim Verein gelten je nach Alter nachfolgende Beträge
Alter | Anmeldegebühr (€) | Jährlicher Mitgliedsbeitrag |
---|---|---|
1-34 Jahre alt | 0,- | 10,- |
35-39 Jahre alt | 40,- | 10,- |
40-49 Jahre alt | 50,- | 10,- |
50-59 Jahre alt | 70,- | 10,- |
60-64 Jahre alt | 130,- | 10,- |
65-70 Jahre alt | 300,- | 10,- |
70 + Jahre alt | 750,- | 10,- |
Bei einem Unfalltod ab 3 Tagen nach Einzahlung der Beträge, greift die Wartefrist von 60 Tagen nicht. Um ein aktives Mitglied sein zu können, müssen Beträge immer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt einbezahlt werden. Mitglieder, die sich nach dem 01.Oktober anmelden, müssen keinen Beitrag für das laufende Jahr zahlen. Bei Todesfällen innerhalb der 60 Tagesfrist, wir die Mitgliedschaft leider nicht aktiv und die Dienstleistungen des Fonds können nicht in Anspruch genommen werden.
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